Deutsche Staatsangehörigkeit
Die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19.01.2024 im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz wurde am 26.03.2024 verkündet und tritt in den wesentlichen Teilen am 26.06.2024 in Kraft. Das Gesetz bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen mit sich. Nach wie vor sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und ein Einbürgerungstest erforderlich, wobei es einige Ausnahmen für Härtefälle gibt. Die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts werden verschärft. Die doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft wird zur Regel. Die Einbürgerung erfolgt unter Hinnahme von mehr als einer Staatsangehörigkeit. Die bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) müssen also nicht mehr aufgegeben werden. Die für die Einbürgerung erforderliche Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.
Aufgrund der uns erreichenden hohen Zahl an telefonischen Anfragen zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht bitten wir nach Möglichkeit vorzugsweise um Kontaktaufnahme per nebenstehenden E-Mail Kontakten. |
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden. Er kann, auch wenn ein Anspruch auf Einbürgerung nicht besteht, unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung im Ermessenswege erwerben. In diesem Fall muss ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung gegeben sein.
Welche Unterlagen Sie für die Einbürgerung vorlegen müssen erfragen Sie bitte bei der Staatsangehörigkeitsbehörde.
Genauere Informationen finden Sie hier:
Hier können Sie bereits vorab selbst prüfen ob Sie evtl. eingebürgert werden können:
Wichtiger Hinweis für kosovarische Staatsangehörige
Bei der Einbürgerung von kosovarischen Staatsangehörigen wird auf die Aufgabe der serbischen Staatsangehörigkeit verzichtet und insoweit Mehrstaatigkeit hingenommen.