Ausbildungsförderung - BAföG und Aufstiegs-BAföG

Im Rahmen des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) besteht für den Besuch von Berufsfachschulen sowie weiterführenden Schulen ein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Nach den Bestimmungen des AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) werden Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt unterstützt (Aufstiegs-BAföG).

Kontakt
  • Amt für Ausbildungsförderung
    mail bafoeg@lra-donau-ries.de
  • Peter Schneid
    Stellv. Teamleitung
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6233
    mail peter.schneid@lra-donau-ries.de
  • Lisa Koukol
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6206
    mail lisa.koukol@lra-donau-ries.de
  • Martina Maile
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-233
    mail martina.maile@lra-donau-ries.de
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