Wasser- und Bodenverbände
Wasser- und Bodenverbände führen anstelle von Gemeinden oder sonstigen, zur Unterhaltung Verpflichteten, die erforderlichen Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an den Gewässern in ihrem Verbandsgebiet durch.
Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts neben Staat und Kommunen wasserwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen.
Eine Erweiterung der Aufgaben der bestehenden oder die Neugründung von Wasser- und Bodenverbänden ist nach dem BayAGWVG ausgeschlossen. Aufgaben, Organe, Beiträge und Haushaltsführung der Verbände sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Verbänden und deren Mitgliedern sind jeweils durch Satzung geregelt.
Die Verbände stehen unter der Rechtsaufsicht des Landratsamtes.