Schifffahrtsgenehmigungen und Zulassung von Booten
Weitestgehend ist die Ausübung des Wassersports dem Gemeingebrauch zuzuordnen. Grundsätzlich ist auf allen Seen die Ausübung von Wassersport grundsätzlich möglich.
Allerdings kommt auch der Verkehr auf unseren Seen und Flüssen längst nicht mehr ohne gesetzliche Reglementierung aus. Auch für die Gewässer im Landkreis Donau-Ries gilt die Bayerische Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV).
Grundsätzlich verboten ist
- das Befahren der Flüsse und Seen mit Verbrennungsmotorbooten
- das Übernachten auf den Booten
An Gewässern, die nicht allgemein zur Schifffahrt zugelassen sind, darf die Schifffahrt nur mit Genehmigung des Landratsamtes Donau-Ries – Fachbereich Wasserrecht - ausgeübt werden.
Ergänzende Regelungen enthält die Bayerische Schifffahrtsverordnung.