Schadensfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Hat sich ein Ölunfall oder ein Unfall mit anderen wassergefährdenden Stoffen ereignet, so leiten Sie bitte folgende Sofortmaßnahmen ein:
- Verständigen Sie über Notruf die Feuerwehr oder die nächste Polizeidienststelle. Diese entscheidet vor Ort, ob und welche anderen Fachstellen hinzu gerufen werden müssen.
- Machen Sie möglichst genaue Angaben, was ausgelaufen ist: Wo Was Wie viel?
- Verhindern Sie, wenn möglich, das weitere Auslaufen (z.B. Heizung abschalten, schadhaften Behälter abdichten).
- Verhindern Sie, wenn möglich, das weitere Ausbreiten (z.B. mit Ölbindemittel, Sand, Sägespänen).
- Verschließen bzw. verstopfen Sie wenn möglich Einläufe in die Kanalisation, Lichtschächte usw.
- Warten Sie auf das Eintreffen der Feuerwehr.
- Achten Sie darauf, sich selbst nicht zu gefährden.
- Bei einem Ölunfall berät Sie Ihr Wasserwirtschaftsamt Donauwörth.
Das Landratsamt hat nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen für die Erhaltung und Wiederherstellung eines einwandfreien Zustands des Bodens und der Gewässer zu sorgen. Dazu können insbesondere das Ausheben, Wegschaffen und Entsorgen des mit wassergefährdenden Stoffen verschmutzten Erdreichs sowie Überwachungsmaßnahmen gehören, wobei diese Maßnahmen in erster Linie vom Verursacher durchzuführen bzw. zu veranlassen sind. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth unterstützt - fachlich beratend - das Landratsamt bei der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen.