Öffentliche Wasserversorgung, Notbrunnen
Für die Entnahme von Grundwasser ist ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Am Ende der Verfahren werden in der Regel so genannte Bewilligungen bzw. gehobene Erlaubnisse durch das Landratsamt Donau-Ries – Fachbereich Wasserrecht - erteilt, die regelmäßig für einen Zeitraum von 30 Jahren ausgesprochen werden.
Außerdem ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes zum Schutz des Trinkwasservorkommens erforderlich.
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