Kies- und Sandabbau im Grundwasser
Die Herstellung eines Gewässers (z.B. durch Kies- oder Sandabbau), die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bzw. Plangenehmigungsverfahrens.
Gewässerbenutzung
Die vorübergehende Freilegung von Grundwasser zum Zwecke der Kies- oder Sandausbeute bedarf einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis.
Im Rahmen der Erlaubnisverfahren ist unter anderem zu prüfen, ob das Ausbauvorhaben den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht.