Indirekteinleitungen
Indirekteinleitungen sind Abwässer aus einem Industrie- oder Gewerbebetrieb in den öffentlichen Kanal.
Im industriellen oder gewerblichen Bereich fallen häufig Abwässer an, die wassergefährdende Stoffe enthalten. Diese Abwässer müssen gegebenenfalls in betrieblichen Abwasseranlagen vorbehandelt werden.
Für das Einleiten von Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (gefährliche Stoffe oder Stoffgruppen) in Kanalisationen ist eine wasserrechtliche Genehmigung des Landratsamtes Donau-Ries – Fachbereich Wasserrecht - erforderlich. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn bei der Vorreinigung des Abwassers die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.
Bisher wurden mehr als 50 Anhänge zur Abwasserverordnung für bestimmte abwasserproduzierende Industrie- und Gewerbebranchen (z.B. Metallbearbeitung und Metallverarbeitung, Wäsche von Rauchgasen aus Feuerungsanlagen, Ablagerung von Siedlungsabfällen, Zahnbehandlung (Amalgam), Chemische Reinigungen, Reinigung von Fahrzeugen usw.) erlassen.
Häufigste Indirekteinleiter im Landkreis sind Zahnarztpraxen. In Zahnarztpraxen fällt Amalgam an, das durch Ausbohren von Zahnfüllungen über Mundspülungen in das Abwasser gelangt.