Fisch- und Flachteiche
Die Errichtung eines Fischteiches bedarf in den meisten Fällen einer vorherigen Genehmigung durch das Landratsamt Donau-Ries – Fachbereich Wasserrecht - und ist häufig mit Gewässerbenutzungen verbunden, die wasserrechtlich erlaubnispflichtig sind.
Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer, insbesondere die Errichtung von Fischteichanlagen, bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens. Auch Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Betreiben von Fischteichanlagen, z.B. Aufstau eines Gewässers, Einleiten in ein Gewässer oder Entnahme von Wasser aus einem Gewässer, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.