Brauchwasserbrunnen, Beregnungsbrunnen und Trinkwasserbrunnen
Das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus dem Brunnen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese ist in 3-facher Ausfertigung beim Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich Wasserrecht - zu beantragen.
Ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist lediglich das Entnehmen geringer Grundwassermengen für land- und forstwirtschaftliche bzw. gärtnerische Zwecke (zum Beispiel häuslicher Gartenbrunnen) oder zu einer vorübergehenden Nutzung. Für die erlaubnisfreien Benutzungen besteht jedoch ebenso eine Anzeigepflicht.
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