Bohranzeigen & Brunnenanzeigen
Alle Erdaufschlüsse wie Bohrungen, Errichtung von Schlagbrunnen, Freilegen von Grundwasser (auch vorübergehend) und ähnliche Maßnahmen sind mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten dem Landratsamt Donau-Ries – Fachbereich Wasserecht - mit einer „Bohranzeige“ anzuzeigen.
Das Durchbohren mehrerer Grundwasserstockwerke, sowie das Erschließen artesisch gespannten Grundwassers, ist von vornherein erlaubnispflichtig.
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