Bohranzeigen & Brunnenanzeigen

Alle Erdaufschlüsse wie Bohrungen, Errichtung von Schlagbrunnen, Freilegen von Grundwasser (auch vorübergehend) und ähnliche Maßnahmen sind mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten dem Landratsamt Donau-Ries – Fachbereich Wasserecht - mit einer „Bohranzeige“ anzuzeigen.

 

Das Durchbohren mehrerer Grundwasserstockwerke, sowie das Erschließen artesisch gespannten Grundwassers, ist von vornherein erlaubnispflichtig.

Kontakt
  • Handan Bayhan
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-264
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Ludwig Schwarm
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-265
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Sophie Spenninger
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6167
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
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