Bauwasserhaltung / Grundwasserabsenkung
Eine Bauwasserhaltung/Grundwasserabsenkung dient dazu, eine Baugrube während der Zeit einer Baumaßnahme trockenzulegen. Das vorübergehende Absenken von oberflächennahem Grundwasser und seine Wiedereinleitung stellt eine Gewässerbenutzung dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Es ist wichtig, dass nur unverschmutztes Wasser ins Gewässer eingeleitet wird. Das abgepumpte Wasser kann u.a. mit Feinstoffen, die aus dem Boden mit ausgeschwemmt werden, verunreinigt sein. Deshalb muss das Bauwasser vor Einleitung in das Gewässer über ein Absetzbecken, z.B. einen geeigneten Container, geleitet werden.
Nach Beendigung der Maßnahme ist dem Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich Wasserrecht - die abgepumpte Wassermenge mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt Donau-Ries – Fachbereich Wasserrecht – einzureichen.