Abwasserbeseitigung

Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer darf nur erteilt werden, wenn die Schädlichkeit des Abwassers so gering wie möglich gehalten wird und die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften vereinbar ist.

Kontakt
  • Anja Eschig
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6193
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Matthias Stuber
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6002
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Nina Zwölfer
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-644
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