Katastrophenschutz
Zu den Aufgabenbereichen des Katastrophenschutzes gehören:
- Einrichtungen zur Warnung der Bevölkerung (Sirenen, WarnApp NINA, Lautsprecher- und Rundfunkdurchsagen)
- Externe Notfallplanung/Sonderpläne für Störfallbetriebe
- Alarmplanung Landratsamt
- Betreuung der landkreiseigenen Katastrophenschutzausrüstung
- Einsatzleitung bei Katastrophen
- Luftbeobachtung bei Waldbrandgefahr
- Katastrophenschutzsonderplanungen (z. B. nuklearer Katastrophenschutz, Hochwasser, Waldbrand, Stromausfall, Evakuierungen,..)
Das Landratsamt als untere Katastrophenschutzbehörde hat die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Zu diesen vorbereitenden Maßnahmen gehört z.B. die Anlegung und Fortführung des Katastrophenschutzplanes und der Katastrophenschutzsonderpläne.
Das Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde ist natürlich nicht in der Lage eventuell auftretenden Schadensereignissen alleine Herr zu werden. Deswegen arbeiten die Hilfsorganisationen wie Bayerisches Rotes Kreuz, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Freiwillige Feuerwehren, Johanniter-Unfall-Hilfe, Luftrettungsstaffel Bayern, Technisches Hilfswerk und die Wasserwacht ebenfalls im Katastrophenschutz des Landkreises Donau-Ries mit.
Dem Landratsamt obliegt im Katastrophenfall die Gesamt-Einsatzleitung.
Diese wird durch die sogenannte Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) wahrgenommen, die im Einsatzfall in vorbereiteten Stabsräumen des Landratsamtes untergebracht wird.
Die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) wird immer dann alarmiert, wenn nicht auszuschließen ist, dass ein Tätigwerden des Landratsamtes als Katastrophenschutz- oder Sicherheitsbehörde notwendig wird. So ist dies beispielsweise bei Großbränden in Störfallbetrieben, Krankenhäusern oder Versammlungsstätten, bei Massenkarambolagen, Flug- und Zugunfällen oder Ereignissen im Zusammenhang mit Kampfmitteln (Bombenfund, Bombendrohung, etc.) der Fall.
Aber auch vermehrt Unwetterlagen wie Starkregenereignisse und Stromausfälle erfordern oftmals ein behördliches Eingreifen.
Derzeit stehen insgesamt 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes zur Verfügung, um im Einsatzfall auch im Schichtbetrieb die FüGK besetzen zu können. Sie sind rund um die Uhr alarmierbar. Unterstütz wird die FüGK durch die Kommunikationsgruppe der Führungsgruppe (KomFü), die derzeit durch 19 ehrenamtliche Helfer als Regieeinheit betrieben wird. Die Helfer der KomFü betreiben mit großem Engagement auch ehrenamtlich das Katastrophenschutzlager.
Weiterhin kann bei Bedarf ein Bürgertelefon geschalten werden, bei dem derzeit 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes neben der eigentlichen Tätigkeit mitwirken.
Zur operativ-taktischen Führung vor Ort verfügt das Landratsamt über acht vorbenannte Örtliche Einsatzleiter (ÖEL), die die Einsatzkräfte am Schadensort direkt führen.
Dem jeweiligen Örtlichen Einsatzleiter (ÖEL) steht eine Unterstützungsgruppe (UG-ÖEL) zur Verfügung, die mit einem gut ausgestatteten Einsatzleitwagen (ELW 2), stationiert bei der FF Mertingen,, eine Befehlsstelle am Einsatzort errichtet.
Weitere Informationen finden Sie hier.