Sowohl der Freistaat Bayern, als auch der Landkreis Donau-Ries fördern den außerschulischen Sport.
Mit der Gewährung der „Vereinspauschale“ an Sportvereine und –verbände fördert der Freistaat Bayern den außerschulischen Sport für Menschen mit und ohne Behinderung!
Voraussetzungen:
Gefördert werden rechtsfähige Vereine, deren Satzung einen Vereinssitz in Bayern und als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt und die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes, des Bayerischen Sportschützenbundes oder des Oberpfälzer Schützenbundes sind. Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. Diese Voraussetzung ist erfüllt wenn zu Beginn der Antragstellung die Zahl der Kinder, Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren und jungen Erwachsenen im Alter bis einschließlich 26 Jahren mindestens 10% der Gesamtmitglieder beträgt. Die Gemeinnützigkeit des Vereins muss durch das zuständige Finanzamt anerkannt sein. Weitere Fördervoraussetzungen sind geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse (Buchführung, Jahresrechnung, Rechnungsprüfung u.s.w.). Das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) des Vereins muss im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich mindestens so hoch sein wie das Soll-Aufkommen (Jahresbeitragssätze). In das Ist-Aufkommen können sowohl nicht zweckgebundene als auch Spenden, die durch ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeit von Mitgliedern erzielt werden, eingerechnet werden.
Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den gültigen Übungsleiterausweisen bis spätestens Freitag, den 1. März 2024 beim Landratsamt einzureichen. Später eingereichte Anträge bzw. nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden.
Antrag:
Seit dem Förderjahr 2023 steht ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Antrag ist im BayernStore eingestellt. Hierfür ist eine Online-Ausweisfunktion, das „ELSTER-Zertifikat“ oder das „authega-Zertifikat“ notwendig. Mit diesem Link gelangen Sie direkt zum Online-Formular: Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale (bayern.de)
Ergänzend zum Online-Antrag steht Ihnen auch für das Förderjahr 2024 ein ausfüllbares PDF-Antragsformular zur Verfügung.
NEU Anrechenbarkeit von Trainer- und Übungsleiterlizenzen - Kappungsgrenze:
Die Überlegung zu einer Neuregelung der Berücksichtigungsfähigkeit von Lizenzen (möglicher Wegfall der sog. Kappungsgrenze) werden für das aktuelle Förderjahr nicht weiter verfolgt. Demnach wird die Anrechenbarkeit der berücksichtigungsfähigen Anzahl von Trainer- und Übungsleiterlizenzen wie bisher (nach Nr. 5.1.6.4 der Sportförderrichtlinie) von der Mitgliederzahl abhängig gemacht.
Lizenzen:
- NEU Bitte beachten Sie die neu veröffentlichte Lizenzliste mit Stand vom 31.01.2024. Die Lizenzliste wurde um folgende Lizenz ergänzt; "Trainer C Breitensport, Sport- und Bogenschießen, Disziplin, Flinte".
- NEU Zukünftig kann mehr als eine Vereinsmanagerlizenz angerechnet werden.
- Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die auf der Homepage zur Verfügung stehende Anlage „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ beizufügen.
- Die Gewichtung der Lizenzen ergibt sich direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR).
Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss:
Die Vereine die im Jahr 2023 einen Energiepreiszuschuss erhalten haben, sind gem. Nr. 2.4 der Richtlinie verpflichtet, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis für den allgemeinen Energiepreiszuschuss einzureichen. Das Formular „Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine“, sowie die Anlage „Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis allgemeiner Energiepreiszuschuss“ stehen Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung. Wir bitten um elektronische Übermittlung des Verwendungsnachweises. Sofern durch den Verein kein Verwendungsnachweis vorgelegt wird, muss der ausbezahlte Zuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen werden.