Sportförderung im Landkreis Donau-Ries
Sowohl der Freistaat Bayern, als auch der Landkreis Donau-Ries fördern den außerschulischen Sport.
Freistaat Bayern:
Mit der Gewährung der „Vereinspauschale“ an Sportvereine und –verbände fördert der Freistaat Bayern den außerschulischen Sport für Menschen mit und ohne Behinderung!
Voraussetzungen:
Gefördert werden rechtsfähige Vereine, deren Satzung einen Vereinssitz in Bayern und als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt und die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes, des Bayerischen Sportschützenbundes oder des Oberpfälzer Schützenbundes sind. Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. Diese Voraussetzung ist erfüllt wenn zu Beginn der Antragstellung die Zahl der Kinder, Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren und jungen Erwachsenen im Alter bis einschließlich 26 Jahren mindestens 10% der Gesamtmitglieder beträgt. Die Gemeinnützigkeit des Vereins muss durch das zuständige Finanzamt anerkannt sein. Weitere Fördervoraussetzungen sind geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse (Buchführung, Jahresrechnung, Rechnungsprüfung usw.). Das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) des Vereins muss im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich mindestens so hoch sein wie das Soll-Aufkommen (Jahresbeitragssätze). In das Ist-Aufkommen können sowohl nicht zweckgebundene als auch Spenden, die durch ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeit von Mitgliedern erzielt werden, eingerechnet werden.
Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den gültigen Übungsleiterausweisen bis spätestens Montag, den 3. März 2025 beim Landratsamt einzureichen. Später eingereichte Anträge bzw. nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden.
Antrag:
Seit dem Förderjahr 2023 steht ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Antrag ist im BayernStore eingestellt. Hierfür ist eine Online-Ausweisfunktion, das „ELSTER-Zertifikat“ oder das „authega-Zertifikat“ notwendig. Mit diesem Link gelangen Sie direkt zum Online-Formular: https://yourls.donau-ries.de/vereinspauschale
Ergänzend zum Online-Antrag steht Ihnen auch für das Förderjahr 2025 ein ausfüllbares PDF-Antragsformular zur Verfügung.
Lizenzen:
- Die Gewichtung der Lizenzen ergibt sich direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR). Bitte beachten Sie hierzu die neu veröffentlichte Lizenzliste mit Stand vom 29.11.2024. Andere Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden nicht gefördert. Gegenüber dem Förderjahr 2024 wurden folgende neue Lizenzen aufgenommen:
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Ski Alpin
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Tischtennis
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Rollstuhlbasketball
- Trainer C Breitensport, Bergwandern
- Demokratietrainer/in C im Sport
- Trainer C Breitensport, Klettersteig
- Trainer C Breitensport, Sportklettern Inklusion
- DOSB-Übungsleiter/in B, Sport in der Rehabilitation; Profile: Orthopädie, Innere Medizin, Sensorik, Neurologie, Geistige Behinderung / Intellektuelle Beeinträchtigung, Psychiatrie
Landkreis Donau-Ries
Zusätzlich zu der staatlichen Förderung unterstützt auch der Landkreis Donau-Ries den außerschulischen Sport in den Bereichen Vereinspauschale („Übungsleiterzuschüsse“), Jugendförderung, „Zuschüsse für überörtliche Nachwuchsleistungszentren“, überregionale Veranstaltungen sowie „Zuschüsse für Vereine und Verbände“.
Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen oder Anschaffungen von (Groß-)Sportgeräten sind nicht möglich.
Die Förderung des Landkreises Donau-Ries ist an den Antrag für die staatliche Vereinspauschale geknüpft und bedarf keiner zusätzlichen Antragstellung.