Kommunalrecht

Ungeachtet ihres Rechts auf Selbstverwaltung, unterliegen alle Städte, Märkte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände der Aufsicht des Staates. Diese sogenannte „Rechtsaufsicht“ übt in Bayern das staatliche Landratsamt aus. Hierbei soll die Aufsichtsbehörde die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll beraten, fördern und schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane stärken. Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann die zuständige Aufsichtsbehörde beanstanden und nötigenfalls korrigieren. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.

Kontakt
  • Simone Feldmeier
    Fachbereichsleitung
    Teamleitung
    phone 0906 74-299
    mail simone.feldmeier@lra-donau-ries.de
  • Gabriele Schimpp
    Teamleitung
    Stellvertretende Fachbereichsleitung
    phone 0906 74-6609
    mail gabriele.schimpp@lra-donau-ries.de
  • Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Das Landratsamt Donau-Ries ist Rechtsaufsichtsbehörde für 44 kreisangehörige Städte und Gemeinden, sowie für sechs Verwaltungsgemeinschaften und 29 kommunale Verbände (Zweckverbände, Schulverbände) im Landkreis Donau-Ries.

    Zu den Aufgabenbereichen zählen unter anderem:

    - Beratung der Gemeinden in rechtlichen Angelegenheiten
    - Überprüfung von Gemeinderatsbeschlüssen
    - Prüfung und ggf. Genehmigung von Haushaltsplänen
    - rechtliche Begleitung bei Fragen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
    - Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden gegen Gemeinden bzw. deren Bürgermeister
    - Gemeindenutzungsrechte und Waldgenossenschaften
    - Widerspruchsbehörde im Abgabenrecht
    - Feldgeschworenenwesen
    - Mitwirkung bei staatliche Förderangelegenheiten an Gebietskörperschaften
    - Wappen und Fahnen der kreisangehörigen Gemeinden
    - Gebietsänderungen der Gemeinden und des Landkreises
    - Leitung oder Koordinierung von überörtlichen Wahlen und Abstimmungen im Landkreis
    - Aufsicht über fünf kommunale Stiftungen

    Hier erhalten Sie weitere Informationen:

    Weitere Schlagworte: Kommunalrecht

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.