Rechnungsprüfungswesen im kommunalen Bereich
Die Rechnungsprüfung als Teil der öffentlichen Finanzkontrolle im kommunalen Bereich ist zweigeteilt. In die örtliche Prüfung und die überörtliche Prüfung. Die örtliche Prüfung wird von einer Stelle innerhalb der Kommunalverwaltung vorgenommen, meist durch den Rechnungsprüfungsausschuss. In größeren Städten und in den Landkreisen wird der Ausschuss unterstützt durch das Rechnungsprüfungsamt. Die überörtliche Prüfung ist eine Fremdprüfung die im staatlichen Auftrag von der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes und, bei den ihm zugewiesenen Mitgliedern, vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband durchgeführt wird.
↓ Mehr anzeigen ↓
Wer wird von wem geprüft?
Der Prüfung der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle unterliegen alle Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände, Zweckverbände und kommunal verwaltete Stiftungen im Landkreis.
Die Großen Kreisstädte Donauwörth und Nördlingen, die Stadt Rain, die Verwaltungsgemeinschaften Oettingen i.Bay., Rain und Wemding mit ihren Mitgliedsgemeinden und sonstigen Körperschaften, sowie der Zweckverband Bayerische Rieswasserversorgung sind dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zugewiesen..
Prüfungsumfang
Die Rechnungsprüfung umfasst alle Tätigkeitsfelder der geprüften Körperschaft und erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob wirtschaftlich und sparsam verfahren wird. Sie ist keine vollständige Prüfung; sie beschränkt sich in der Regel auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsmäßige Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsmäßige Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft. Schwerpunkt dabei ist insbesondere der Bereich der Kassensicherheit.