Jagd-, Fischerei- & Forstrecht

Jagdprüfung und Jagdscheine

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines auf seinen Namen ausgestellten Jagdscheines sein (§15 Bundesjagdgesetz). Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (untere Jagdbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Für die erste Erteilung eines Inländer-Jagdscheines ist die erfolgreiche Ablegung einer deutschen Jägerprüfung Voraussetzung. Die Jägerprüfung findet in Bayern zweimal im Jahr statt. Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.

Kontakt
  • Tim Huber - Jagdrecht
    Sachbearbeitung
    Fischerei- und Forstrecht; Jagdrecht: Altlandkreis Donauwörth; Jagdscheine A - O
    phone 0906 74-249
    mail tim.huber@lra-donau-ries.de
  • Barbara Hillemeier
    Sachbearbeitung
    Fischerei- und Forstrecht; Jagdrecht: Altlandkreis Nördlingen; Jagdscheine P - Z
    phone 0906 74-6245
    mail barbara.hillemeier@lra-donau-ries.de
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    Jägerprüfung:

    Für die Jägerprüfung ist das

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut
    - Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde -
    Schwimmschulstr. 23
    84034 Landshut
    Tel.: 0871 - 962 282 7
    Fax.: 0871 - 962 282 2
    https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/094825/index.php

    zuständig.

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