Jagd-, Fischerei- & Forstrecht
Jagdprüfung und Jagdscheine
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines auf seinen Namen ausgestellten Jagdscheines sein (§15 Bundesjagdgesetz). Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (untere Jagdbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Für die erste Erteilung eines Inländer-Jagdscheines ist die erfolgreiche Ablegung einer deutschen Jägerprüfung Voraussetzung. Die Jägerprüfung findet in Bayern zweimal im Jahr statt. Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.
Sachbearbeitung
Fischerei- und Forstrecht; Jagdrecht: Altlandkreis Donauwörth; Jagdscheine A - O
phone 0906 74-249
mail tim.huber@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Fischerei- und Forstrecht; Jagdrecht: Altlandkreis Nördlingen; Jagdscheine P - Z
phone 0906 74-6245
mail barbara.hillemeier@lra-donau-ries.de
Jägerprüfung:
Für die Jägerprüfung ist das
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut
- Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde -
Schwimmschulstr. 23
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 962 282 7
Fax.: 0871 - 962 282 2
https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/094825/index.php
zuständig.