Soforthilfe
Gewährung von Soforthilfen und von Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie
Vom Staatsministerium für Finanzen und für Heimat wird eine finanzielle Unterstützung für durch das Hochwasserereignis im Mai/Juni 2024 Geschädigte bereitgestellt.
Diese Rufnummer ist für Rückfragen ab 07. Juni zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes erreichbar.
phone 0906 74-6363
mail soforthilfen@lra-donau-ries.de
Für offizielle Bestätigungen (beispielsweise für Versicherungen oder Hilfswerke) einer Schädigung durch das Hochwasserereignis, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnortgemeinde.
Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter können für die Ersatzbeschaffung des Hausrats die erforderlichen Ausgaben geltend machen. Höhe der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“:
Hinweis: Ziel der Zuwendung ist es, die durch das oberirdische Hochwasser entstandenen Schäden zu beseitigen.
Ist das Wasser ausschließlich aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie eingedrungen (z.B. durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen), kann hierfür keine Soforthilfe gewährt werden.
Sofern das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen ist, kann hierfür eine Soforthilfe beantragt werden.
Diese Differenzierung orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben und am Vorgehen von Versicherungen bei denen auch eine solche Unterscheidung getroffen wird.
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Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ für Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude. Zur Beseitigung von Schäden, die durch Öl entstanden sind, können die zuwendungsberechtigten Personen Soforthilfen beantragen. Höhe der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“:
Hinweis: Bei der Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden" ist mit dem Zuwendungsantrag zwingend ein Kostenvoranschlag über die Schadensbeseitigung am Gebäude vorzulegen. |
Notstandsbeihilfe nach der Härtefondsrichtlinie In existenziellen Notlagen können für Privatpersonen nach der Härtefondsrichtline Zuschüsse gewährt werden. Es werden Zuschüsse gewährt für:
Hier finden Sie das Antragsformular mit dem Berechnungsbogen |
Hinweise für die Antragstellung
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Weitere Informationen
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