Soforthilfe
Gewährung von Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie
Vom Staatsministerium für Finanzen und für Heimat wird eine finanzielle Unterstützung für die Geschädigten, welche durch das Hochwasserereignis im Mai/Juni 2024 einen Schaden am Haus/Hausrat bzw. Schäden mit Öl an Gebäuden erlitten haben, bereitgestellt.
Die jeweiligen Anträge können beim Landratsamt Donau-Ries, Pflegstraße 2, 86609 Donauwörth oder per E-Mail: soforthilfen@lra-donau-ries.de eingereicht werden. Darüber hinaus finden Sie am Ende der Seite volldigitale Anträge.
Diese Rufnummern sind für Rückfragen zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes erreichbar:
phone 0906 74-6193, -644 oder -6002
mail soforthilfen@lra-donau-ries.de
Für offizielle Bestätigungen (beispielsweise für Versicherungen oder Hilfswerke) einer Schädigung durch das Hochwasserereignis, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnortgemeinde.
Notstandsbeihilfe nach der Härtefondsrichtlinie In existenziellen Notlagen können für Privatpersonen nach der Härtefondsrichtline Zuschüsse gewährt werden. Es werden Zuschüsse gewährt für:
Hier finden Sie das Antragsformular mit dem Berechnungsbogen |
Hinweise für die Antragstellung
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Weitere Informationen
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