Verlängerung
Die C- und D-Klassen sind je nach Erteilung teilweise befristet, entweder bis zum 50. Lebensjahr oder generell auf 5 Jahre und müssen bei weiterer Nutzung 6 Monate vor Ablauf der Befristung verlängert werden.
Kontakt
Führerscheinstelle
Sachbearbeitung
Heilig-Kreuz-Straße 19, 86609 Donauwörth
phone 0906 74-6278
mail fahrerlaubnisbehoerde@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Heilig-Kreuz-Straße 19, 86609 Donauwörth
phone 0906 74-6278
mail fahrerlaubnisbehoerde@lra-donau-ries.de
Benötigte Unterlagen:
- biometrisches Passfoto
- augenfachärztliches Gutachten (gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV)
- allgemeinärztliches Gutachten (gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV)
zusätzlich bei Nutzung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz:
- Bescheinigung über die Berufskraftfahrerqualifikation
zusätzlich bei Klassen D1, D1E, D, DE:
- behördliches erweitertes Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr bei Klassen D1, D1E, D, DE:
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV)