Abfallrecht
Zu den Aufgaben des Abfallrechts gehören unter anderem:
Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Bundesgesetz) mit Verordnungen sowie Vollzug des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes.
Im Bereich betriebliche Abfallentsorgung/-verwertung:
- Genehmigung von gewerblichen Abfalltransporten
- Maklergenehmigung
- Betreuung von Entsorgungsfachbetrieben
- Auskünfte über:
- Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Erzeuger-/Beförderer-/Entsorgernummern
- Abfallbilanzen und -konzepte
Des Weiteren:
-
Genehmigung und Überwachung von Deponien und Abfallbeseitigungsanlagen
- Betreuung der kommunalen Altlastenverdachtsflächen / Altlastenkataster Bayern
- Auskünfte über:
- Abfallverwertungsmaßnahmen
- Ausnahmemöglichkeiten zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Anlagen
- Altautoentsorgung
- Landwirtschaftliche Klärschlamm- und Bioabfallausbringungen
Zweck des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
Weiterführende Links
Abfallratgeber Bayern