Immissionsschutz & Abfallrecht

Der Immissionsschutz hat das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Dazu gehören vor allem die Minimierung der Einwirkung auf die betroffenen Schutzgüter – wie Menschen und Tiere –, die Begrenzung der schädlichen Wirkung bekannter Umwelteinflüsse und -gefahren – u. a. Luftverunreinigungen, Lärm, oder Austritt von schädlichen Stoffen – und die Kontrolle des richtigen Umgangs mit einer solchen potentiellen Gefahrensituation.

Kontakt
  • Marcus Dums
    Fachbereichsleitung
    phone 0906 74-6355
    mail immissionsschutz@lra-donau-ries.de
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    Grundsätzlich wird zwischen anlagenbezogenem und verhaltensbezogenem Immissionsschutz unterschieden. Bei den immissionsschutzrechtlichen Anlagen wird zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen unterschieden.

    Erstere erlangen erst Rechtssicherheit nach Abschluss eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, während die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen keiner Genehmigung bedürfen, aber meist aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen auch hohen Anforderungen unterliegen.

    Die regelmäßige Anlagenüberwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen, darunter Industrieanlagen wie Anlagen zur Herstellung von Luftfahrzeugen, Anlagen zur Zementherstellung, zur Zuckerherstellung etc., ist eine wesentliche Aufgabe des Fachbereichs.

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