Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen
Für Maßnahmen, die dem Erhalt, der Instandsetzung und Sanierung von Baudenkmälern bzw. der äußeren Gestalt von Gebäuden in Ensemblebereichen dient, werden direkte Zuwendungen in Form von Zuschüssen und Darlehen (bezogen auf Mehraufwendungen aus Gründen der Denkmalpflege) von den verschiedenen Fördergebern gewährt. Auch notwendige Voruntersuchungen können bezuschusst werden.
Durch die Untere Denkmalschutzbehörde erfolgen
- die Förderung aus Mitteln des Landkreises sowie
- die Bearbeitung von Förderverfahren anderer Zuschussgeber.
Unterlagen
- Maßnahmen- und Finanzierungsplan
- Kostennachweis durch Rechnungen
Voraussetzungen
- Die Maßnahme muss mit den Denkmalbehörden (Untere Denkmalschutzbehörde und Landesamt für Denkmalpflege) vor Beginn abgestimmt sein (mit denkmalrechtlicher Erlaubnis oder Baugenehmigung).
- Die Förderbedingungen der jeweiligen Fördergeber müssen beachtet werden.