Denkmalschutz
Die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt ist Ihr erster Ansprechpartner zu Fragen des Denkmalschutzes. Sie berät, erteilt denkmalrechtliche Erlaubnisse für geplante Veränderungen, begleitet anstehende Baumaßnahmen und stellt den Kontakt mit der Denkmalfachbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, her.
Der Bereich Denkmalschutz nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Beratung zu Fragen des Denkmalschutzes
- Fachliche Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren
- Koordination der Sprechtage im Landkreis mit dem Referenten des Landesamtes für Denkmalpflege
- Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse für Maßnahmen an oder in der Nähe von Bau- und Bodendenkmälern
- Förderung von Maßnahmen an Baudenkmälern, Mittel des Landkreises
- Vornahme denkmalrechtlicher Anordnungen
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