Kaufpreissammlung, Bodenrichtwert
Der Kaufpreissammlung kommt ein besonders großer Stellenwert zu, da sie die Grundlage für alle weiteren Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bildet. Hierfür wertet die Geschäftsstelle alle notariellen Kauf-, Tausch-, Überlassungs- oder sonstige Verträge, durch die Eigentum an einer Immobilie an einen Dritten übertragen wird, aus und übernimmt die anonymisierten Daten in die Kaufpreissammlung. Die Auswertung erfolgt über bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch über Eigentumswohnungen und gewerbliches Teileigentum.
Geschäftsstellenleitung Gutachterausschuss
phone 0906 74-6336
mail gutachterausschuss@lra-donau-ries.de
Die anonymisierten Daten aus der Kaufpreissammlung sind nur Sachverständigen zugänglich, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Im Vollzug des § 196 Baugesetzbuch ermitteln die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist immer bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.
Bodenrichtwerte haben keine unmittelbar bindende Wirkung. Sie bilden jedoch die Grundlage für Zwecke der steuerlichen Einheitsbewertung des Grundbesitzes zum jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt.
In Bayern werden die Bodenrichtwerte im Zwei - Jahres - Rhythmus zum Ende eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl festgelegt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt:
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
- Bodenrichtwertauskünfte