Die Bauaufsichtsbehörde hat die Aufgabe, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten zu überprüfen.
Sobald eine Baugenehmigung erteilt ist bzw. mit dem Bau verfahrensfreier baulicher Anlagen begonnen wird, überwacht der Baukontrolleur, dass die bauliche Anlage plangemäß, also ohne Abweichen von den genehmigten Bauplänen errichtet wird bzw. auch die Bauvorschriften eingehalten sind, deren Einhaltung im Baugenehmigungsverfahren zum Teil nicht mehr geprüft wird.
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Werden Anlagen im Widerspruch zur erteilten Genehmigung oder zu allgemein gültigen Baurechtsvorschriften errichtet, geändert oder umgenutzt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Das unnötige Risiko einer Baueinstellung, eines Bußgeldes oder schlimmstenfalls einer Beseitigung der Anlage (weil ein „Heilen“ von Fehlern im Nachhinein nicht immer möglich ist) lässt sich leicht vermeiden!
Wichtig: Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die materiellen Vorschriften der Bauordnung und ggf. weitere Baunormen (z.B. technische Regelwerke) einhalten.
Die häufigsten Verstöße sind dabei im Bereich der Abstandsflächen, des Brandschutzes, der einzuhaltenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Gestaltungssatzung sowie bei den Anforderungen der Baugestaltung zu beobachten.
Bitte nutzen Sie als Bauherr gerade in Zweifelsfällen unser Angebot der Beratung, ob Sie Ihr Vorhaben in der geplanten Form durchführen oder von bereits genehmigten Plänen z.B. über eine Tekturgenehmigung abweichen können.