Bauantrag

Vor der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen muss der Bauherr die erforderliche Baugenehmigung einholen, sofern in der Bayerischen Bauordnung (Art. 56 bis 58, 72 und 73 BayBO) nicht ausdrücklich bestimmt wurde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist.

Auch Aufschüttungen (soweit nicht unmittelbare Folge von Abgrabungen), Lager-, Abstell-, Ausstellungs-, Camping- und Wochenendplätze sowie Stellplätze für Kraftfahrzeuge zählen zu den baulichen Anlagen.

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Kontakt
  • Cornelia Müller
    Teamleitung Verwaltung
    phone 0906 74-3164
    mail cornelia.mueller@lra-donau-ries.de
  • Angelika Wiedenmann
    Sachbearbeitung Verwaltung
    phone 0906 74-6009
    mail angelika.wiedenmann@lra-donau-ries.de
  • Bettina Höhenberger-Scherer
    Sachbearbeitung Technik
    phone 0906 74-165
    mail bettina.hoehenberger-scherer@lra-donau-ries.de
  • Daniel Zinsmeister
    Sachbearbeitung Verwaltung
    phone 0906 74-6034
    mail daniel.zinsmeister@lra-donau-ries.de
  • Dr. Verena Schädler
    Sachbearbeitung Technik
    phone 0906 74-232
    mail verena.schaedler@lra-donau-ries.de
  • Frank Hänlein
    Sachbearbeitung Technik
    phone 0906 74-657
    mail frank.haenlein@lra-donau-ries.de
  • Franziska Kohl
    Sachbearbeitung Verwaltung
    phone 0906 74-6102
    mail franziska.kohl@lra-donau-ries.de
  • Hans-Jürgen Gottwald
    Sachbearbeitung Technik
    phone 0906 74-3166
    mail hans-juergen.gottwald@lra-donau-ries.de
  • Hans-Jürgen Winter
    Sachbearbeitung Technik
    phone 0906 74-6104
    mail hans-juergen.winter@lra-donau-ries.de
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    Unterlagen
    Vollständige Unterlagen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages. Unvollständige Bauanträge können dagegen nicht oder nur mit Verzögerungen bearbeitet werden.

    Achten Sie daher zur Beschleunigung des Verfahrens darauf, dass dem Bauamt im Regelfall folgende Unterlagen vorliegen müssen:

    • Bauantrag (Antrag auf Baugenehmigung)
    • Baubeschreibung
    • Berechnung der Wohnflächen und des umbauten Raumes mit Baukosten
    • Angaben für die Baustatistik
    • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:2.000 und 1:1.000, mit Angabe der bestehenden und geplanten Gebäude innerhalb eines angemessenen Umgriffs (ca. 50 m), ihrer Abstände zu den Grundstücksgrenzen und zu den bestehenden Gebäuden auf dem Baugrundstück
    • eine vermessungsamtliche Beilage zum Lageplan (Eigentümerverzeichnis)
    • Höhenplan (oder Darstellung im Lageplan bzw. EG-Grundriss/Schnitten), mit:
      1. Höhenlage (jeweils mit Bezug auf das Höhenbezugssystem) der Eckpunkte des Baugrundstücks, der Eckpunkte der geplanten baulichen Anlage, der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen sowie des Erdgeschossfußbodens
      2. Anschnitt des bestehenden und geplanten Geländes sowie die Höhenangabe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der geplanten Geländeoberfläche
      3. Bauzeichnungen im Maßstab M 1:100 bestehend aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten, mit allen Unterschriften der angrenzenden Grundstücksnachbarn unter Angabe der Flur-Nummern und Adressen
    • Abstandsflächenplan (Darstellung im Lageplan bzw. EG-Grundriss) mit den Abständen der geplanten baulichen Anlage zu anderen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken, zu den Nachbargrenzen sowie den anfallenden Abstandsflächen selbst
    • Nachweis der erforderlichen Stellplätze nach Anzahl, Lage und Größe oder Nachweis der Stellplatzablöse
    • Gutachten eines privaten Sachverständigen für Abwasserwirtschaft (Kläranlage), soweit ein Anschluss an einen gemeindlichen Kanal nicht möglich ist
    • Antrag auf Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen (bei Bedarf)

    Voraussetzungen
    Die Baugenehmigung setzt voraus, dass die baurechtlichen Vorschriften, die im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, eingehalten sind und ggf. hiervon notwendige Abweichungen und Befreiungen, die im Antrag vom Bauherrn separat beantragt und begründet werden müssen, im Einzelfall erteilt werden können. Die Erschließung des Grundstücks (verkehrsrechtliche Anbindung an eine Straße sowie Strom, Wasser und Abwasser) muss gesichert sein.

    Fristen
    Die Baugenehmigung gilt zunächst für die Dauer von 4 Jahren. Vor Ablauf der Frist kann sie auf Antrag um jeweils 2 Jahre verlängert werden.

    Antragsunterlagen

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