Abgrabungen
Für Abgrabungen zur Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Kies-, Sandgruben), die nicht dem Bergrecht unterliegen, für sonstige Abgrabungen (einschließlich als unmittelbare Folge der Abgrabung entstehende Aufschüttungen) sowie dem Abgrabungsbetrieb dienenden Gebäuden und Nebenanlagen ist eine Abgrabungsgenehmigung erforderlich.
Sachbearbeitung Verwaltung
phone 0906 74-6009
mail angelika.wiedenmann@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung Verwaltung
phone 0906 74-6034
mail daniel.zinsmeister@lra-donau-ries.de
Unterlagen
Ein vollständiger Abrabungsantrag ist wesentliche Voraussetzung für eine zügige und schnelle Bearbeitung des Vorhabens. In der Regel müssen folgende Unterlagen beigefügt werden (im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein):
- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:5000
- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 (unverändert)
- Lageplan im Maßstab 1:1000 mit Darstellung des Abgrabungsbereichs und Lage der Geländeschnitte (s. Abgrabungsplan)
- Beschreibung der Maßnahme
- Massenberechnung (Volumen des Abbauguts)
- Abgrabungsplan (Darstellung der Abbaugrundfläche und Darstellung der Geländeschnitte)
- Angaben/Erläuterungen zur Rekultivierung der Abbaufläche
Fristen
Die abgrabungsaufsichtliche Erlaubnis erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung mit der Ausführung der Abgrabung nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Weitere Informationen zum Thema "Abgrabungen" finden Sie hier oder auch auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.