Hinweise Lebensmittelrecht

Hinweise zum Lebensmittelrecht für Vereinsveranstaltungen

 

Vereins- und ähnliche Feste sind fester Bestandteil des öffentlichen Lebens. Zum Gelingen eines Festes gehört auch der sichere Umgang mit Lebensmitteln.
Hygienefehler können sehr schnell zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können, führen.

Mit den folgenden Unterlagen erhalten Sie hilfreiche Hinweise, um sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit Vereinsveranstaltungen ungetrübt genossen werden können.

 

Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- u. strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt. Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gilt es Folgendes zu beachten:

  • Zusatzstoffe müssen gekennzeichnet werden (siehe Merkblatt)
  • Allergenkennzeichnung sind in einer Kuchenbar, wenn die Kuchen ehrenamtlich hergestellt werden keine Pflicht aber zu empfehlen (siehe Vereinsbrief)
  • Wenn die Lebensmittel von einem Gewerblichen Betrieb kommen, müssen die Allergene gekennzeichnet werden.

 

Wir empfehlen ein Etikett für Kuchen.
Somit können die ehrenamtlichen Helfer/innen die zutreffenden Zutaten ankreuzen.

z.B.:

  

 

Hilfreiche Unterlagen, die die Abteilung Lebensmittelüberwachung des Landkreises Donau-Ries den Vereinen zur Verfügung stellt:

 

Sollten Sie offene Fragen haben, stehen Ihnen unsere Experten der Lebensmittelüberwachung gerne telefonisch und persönlich zur Seite.
Hier erhalten Sie die Kontaktdaten und viele weitere nützliche Tipps.
Sprechen Sie die Kollegen auch gerne bezüglich einer individuellen Hygienebelehrungsveranstaltung für Ihren Verein an.

 

Das Bayerische Staatsministerium bietet den"Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln" zum kostenfreien Download in mehreren Sprachen an.
HIER werden Sie direkt zur Seite des Ministeriums geleitet.

 

Kontakt

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