Die GEMA

GEMA FÜR VEREINE

 

Gema-Vertrag vom 17.06.2024

Gute Nachrichten für das Ehrenamt: Dank einer Neuregelung zur Übernahme der GEMA-Gebühren von ehrenamtlichen Organisationen profitieren rückwirkend zum 1. Januar 2024 nicht mehr nur eingetragene und gemeinnützige Vereine vom Pauschalvertrag des Freistaates mit der GEMA, sondern alle Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dazu zählen zum Beispiel: Feuerwehren, Sport- und Schützenvereine, Hilfsorganisationen und Kulturvereine. Darüber hinaus sind nunmehr vier statt bisher zwei Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei, bei einer Erhöhung der Veranstaltungsfläche von 300 auf 500 Quadratmeter.

Alle Infos zur GEMA-Ehrenamtspauschale finden Sie HIER!

 

Gema-Vertrag vom 27.03.2023

Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr. Die Vereine können ihre Veranstaltungen ab 5. April 2023 auf dem Portal der GEMA anmelden. Der Freistaat deckt damit die Kosten für alle Vereine ab, also für jene mit und ohne bestehenden GEMA-Rahmenvertrag. Die Vereinbarung gilt für Veranstaltungen von Vereinen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 300 Quadratmetern. Die Mittel, die der Freistaat aufwendet, wurden nochmal um eine Million jährlich Euro erhöht und betragen nun insgesamt 2,5 Millionen Euro jährlich. Entsprechend ist auch die Zahl der betroffenen Veranstaltungen gestiegen – sie liegt nun bei bis zu 120.000 Veranstaltungen.

Bei öffentlichem Publikum fallen GEMA-Gebühren an – auch für Vereine

Im Prinzip muss jeder, der Musik öffentlich aufführt oder abspielt eine Urhebervergütung an die GEMA zahlen, die diese in Form von Tantiemen an die Künstler weitergibt. Das gilt für Vereine und Ehrenamtler ebenso, wie für Veranstalter, Gastronomen und selbst Privatpersonen.

Wichtigstes Kriterium für die Meldepflicht bei der GEMA ist, dass die Musik öffentlich aufgeführt oder abgespielt wird. Öffentlich bedeutet in diesem Zusammenhang „Sind Personen anwesend, die nicht unmittelbar zum Familien- und/oder engen Freundeskreis des Veranstalters gehören, handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe von Musik“. Nun könnte man ja sagen, im Verein sind alle eng befreundet, doch damit ist eine Anmeldung bei der GEMA für die Musikwiedergabe bei Vereinsveranstaltungen nicht umgangen.

Musiknutzung unbedingt rechtzeitig beantragen

Soll also auf dem Sommerfest oder dem Jubiläumsball des Vereins oder auch nur zur Untermalung in einer Halbzeitpause Musik gespielt werden, müssen Sie das vorher bei der GEMA anmelden, sonst drohen Ihrem Verein Strafgebühren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die ortsansässige Blaskapelle aufspielt oder die Musik vom DJ-Pult, aus der Stereoanlage bzw. vom Smartphone kommt. Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, die Musiknutzung so rechtzeitig zu beantragen, dass die GEMA noch vor der Durchführung ihre Einwilligung erteilen kann.  

GEMA FÜR VEREINSFESTE AUCH BEI KOSTENLOSEN VERANSTALTUNGEN

Übrigens: Auch wenn Sie für Ihre Veranstaltung keinen Eintritt verlangen, kommen Sie um die GEMA-Meldung nicht herum. Wie hoch die Gebühren tatsächlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, angefangen bei der Auswahl der Songs bis hin zur Veranstaltungsgröße in Bezug auf Teilnehmer und Veranstaltungsfläche. Wird Musik im Freien gespielt, darf für die Berechnung sogar die gesamte Beschallungsfläche zu Grunde gelegt werden. Auch Eintrittsgelder können relevant sein, sodass der Verein gegebenenfalls hierzu genaue Angaben machen muss.   

GEMA-PAUSCHALE FÜR VEREINE & KOSTEN SPAREN

Je nach Anlass bietet die GEMA eine Vielzahl verschiedener Tarife für die Musiknutzung an. Das können zum Beispiel Schülerkonzerte, Vereins- und Straßenfeste, Umzüge sein, aber auch Sportveranstaltungen und Gymnastik- oder Fitnesskurse, in denen die Teilnehmer mit der passenden Musik zusätzlich angespornt werden. Durch die Wahl des richtigen Tarifs lassen sich hier effektiv GEMA-Kosten sparen. Wenn Ihr Verein regelmäßig solche Veranstaltungen durchführt, lohnt sich der Abschluss eines Pauschalvertrages. Damit verringert sich nicht nur der administrative Aufwand, Vereine profitieren auch von einer Gebührenermäßigung von zehn Prozent im Vergleich zu Einzelverträgen.  

GEMA: SCHON BEI VEREINSANMELDUNG BEACHTEN

Noch ein Tipp: Die GEMA hat mit den unterschiedlichsten Vereinigungen oder Organisationen Gesamtverträge geschlossen, unter anderem mit Musik ausübenden Vereinen, mit Sozialverbänden oder kulturellen Vereinigungen. Mitglieder dieser Gesamtvertragspartner erhalten bei rechtzeitiger Anmeldung ihrer Musiknutzungen einen Nachlass von bis zu 20 Prozent auf die normalen Vergütungssätze. Fragen Sie deshalb unbedingt bei Ihrem Dachverband nach, ob bereits eine Vereinbarung mit der GEMA besteht. Soll die GEMA-Anmeldung als Verein erfolgen, lassen Sie sich bei der zuständigen Bezirksdirektion der Gesellschaft individuell beraten. Im besten Fall können durch Sondernachlässe weitere Gebühren gespart werden.

DIE HÄUFIGSTEN IRRTÜMER, WARUM EINE GEMA-ANMELDUNG UNTERLASSEN WIRD:

  • Unser Verein ist gemeinnützig
  • Wir verlangen keinen Eintritt
  • Das ist doch eine Benefizveranstaltung
  • Die Komponisten der aufgeführten Werke sind schon seit über 70 Jahren tot

WAS IST DIE GEMA?

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt die Interessen von Musikschaffenden, z.B. indem sie dafür sorgt, dass ihr geistiges Eigentum geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Auch Komponisten, Textdichter oder Musikverleger haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine angemessene Vergütung.

SONDERNACHLASS FÜRS EHRENAMT

Veranstaltungen, die religiösen, kulturellen oder sozialen Belangen dienen und die nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen, erhalten einen Nachlass von 15 Prozent. Dieser gilt für:

  • Veranstaltungen der Brauchtumspflege von Karnevalsvereinen, Trachtenvereinen, Schützenvereinen, Sportvereinen, Musikvereinen;
  • Kinder- oder Seniorenveranstaltungen;
  • Jugendtanzveranstaltungen, die im Rahmen der Jugendbetreuung für Jugendliche unter 21 Jahren durchgeführt werden, soweit nur alkoholfreie Getränke ausgegeben werden und von den Besuchern ein Eintrittsgeld von nicht mehr als 5,00 EUR erhoben wird;
  • Veranstaltungen der freien Wohlfahrtspflege;
  • Veranstaltungen gemeinnütziger Sportvereine, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen und bei denen der Sport im Vordergrund steht

KEINE GEMA-GEBÜHREN

Unter diesen zwingenden Voraussetzungen sind soziale und ehrenamtlich geprägte Veranstaltungen sogar ganz von einer Vergütungspflicht freigestellt:

  • Sie müssen einem sozialen oder erzieherischen Zweck dienen.
  • Sie müssen von allen Teilnehmern entgeltfrei besucht werden können.
  • Sie müssen entweder eine Schulveranstaltung sein oder eine Veranstaltung der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege oder der Gefangenenbetreuung.
  • Sie dürfen nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sein.
  • Sie dürfen ausübenden Künstlern keine besondere Vergütung zukommen lassen.
  • Sie dürfen nicht dem Erwerbszweck des Veranstalters oder eines Dritten dienen.

3 GUTE TIPPS ZUR GEMA FÜR VEREINE

  1. Melden Sie alle Veranstaltungen mit Musikdarbietung Ihres Vereins bei der GEMA an. Die GEMA prüft die eingereichte Setliste und rechnet nur die lizenzpflichtigen Titel ab. Hier anmelden
  2. Viele Dachorganisationen wie bspw. Verbände oder auch das DEUTSCHE EHRENAMT haben einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen. So kann bis zu 20 Prozent gespart werden. Der Nachlass wird automatisch bei der Abrechnung abgezogen, weil Verbände regelmäßig ihre Mitgliedsorganisationen an die GEMA melden.
  3. Viele Fragen zur Musiknutzung lassen sich über die Website klären.

WAS KOSTET DIE GEMA FÜR VEREINE? TARIFE & STRAFEN

Die Höhe der GEMA-Gebühr hängt vom jeweiligen Tarif ab, in den die Musiknutzung fällt. (https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/) Für ein Sportevent im Amateur-Bereich etwa, bei dem nur vor und nach dem Wettkampf, bzw. in den Pausen Musik eingespielt wird, ruft die Gesellschaft eine Vergütung von 12,35 € je 150 Zuschauer auf. Für einen Faschingsball mit Livemusik in der Mehrzweckhalle können die Kosten auch schon mal vierstellig werden. Wer diese umgehen will, muss am Ende tiefer in die Tasche greifen: Die GEMA ist in solchen Fällen berechtigt, einen Kontrollkostenzuschlag zu berechnen, der in der Regel 100 % des Regeltarifs beträgt. Das heißt: die Veranstaltung/Musiknutzung wird doppelt so teuer.

 

Kontakt

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