EU-DSGVO im Verein
Die 2018 in Kraft getretene EU-DSGVO veranlasst auch ehrenamtliche Vereine zu Neuerungen im Vereinsablauf.
Datenschutzbeauftragte müssen bestellt und Vereinsverzeichnisse geführt werden.
Um den Donau-Rieser Vereinen hier unter die Arme zu greifen, hat unser tatkräftiger Projektpartner und engagierter Münchner Rechtsanwalt Richard S. Didyk, Spezialist in Sachen Vereinsrecht, wichtige Fragen zusammengefasst und Muster bereitgestellt.
Zum Skript gelangen Sie HIER.
Bay. Landesamt für Datenschutzaufsicht
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht.
Zusätzlich finden sich dort hilfreiche und oft gestellte Fragen bereits ausführlich beantwortet.
Informationsveranstaltung zum Thema Datenschutz
Am 28.06.2018 referierte Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, in Harburg zum Thema Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Die Präsentation können Sie Hier herunterladen.
Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine
In der folgenden Übersicht werden für kleine Unternehmen und Vereine die wesentlichen Anforderungen exemplarisch zusammengestellt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Zu beachten ist daher, dass nicht jeder Verantwortliche pauschal alle diese Anforderungen erfüllen muss und sich auch der Umfang, wie die einzelnen Anforderungen konkret berücksichtigt werden müssen, fallbezogen unterscheidet. In diesen Mustern wird deshalb der vereinfachte Regelfall angenommen. Erläuterungen zu den Anforderungen befinden sich auf der Rückseite des jeweiligen Papiers.
- Anforderungen der DS-GVO an kleine Unternehmen, Vereine
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Verantwortlicher
- Musterbeispiel Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Handbuch des BayLDA
Die Broschüre wendet sich in erster Linie an die Inhaber kleinerer Unternehmen und an Vereinsvorsitzende und stellt ausführlich und für den juristischen Laien verständlich die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes dar. Autor der Lektüre ist Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Die Broschüre ist im Internet für 5,50 Euro zu erwerben und kann beispielsweise beim Beck-Verlag versandkostenfrei bestellt werden.
Gerne kann die Broschüre "Erst Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine" kostenfrei bei uns ausgeliehen werden. Sprechen Sie uns gerne an.
Inhalt sind beispielsweise folgende Fragen:
Welche Daten unterliegen dem Datenschutz?
Welche formalen Pflichten sind zu beachten?
Welche inhaltlichen Vorgaben gelten für den Umgang mit personenbezogenen Daten?
Was muss im "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" enthalten sein?
Ist es notwendig, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?
Welche Informationspflichten sind gegenüber betroffenen Personen unaufgefordert zu erfüllen?
Was ist zu beachten, damit eine Einwilligung rechtswirksam ist?
Für welche Zwecke dürfen Daten verwendet werden und für welche nicht?
Wann ist eine Weitergabe von Daten an andere Stellen erlaubt?
Welche Besonderheiten gelten für Fotos auf der eigenen Webseite?
Hilfen zur DSGVO - Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz
Speziell Vereinen, kleinen Unternehmen und Selbständigen in Bayern will das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration mit dieser Seite praxisorientierte Hilfestellungen zum Umgang mit den neuen Datenschutzregelungen geben. Die wichtigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten führen Sie Schritt für Schritt durch die häufigsten Praxisthemen. Eine Checkliste für Vereine schafft den Überblick. Zu finden sind diese nützlichen Arbeitshilfen unter www.dsgvo-verstehen-bayern.de.
Datenschutzkonferenz
Die Datenschutzkonferenz (DSK) veröffentlicht seit Juli 2017 Auslegungshilfen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesen Kurzpapieren werden unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen der DS-GVO wiedergegeben. Die in den Papieren enthaltenen Auffassungen stehen unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss.
Die Kurzpapiere des BayLDA, die bereits seit Juni 2016 in regelmäßigen Abständen erschienen sind, können ebenso unter der Website des Bay. Landesamtes für Datenschutzaufsicht heruntergeladen werden.
Die 2018 in Kraft getretene EU-DSGVO veranlasst auch ehrenamtliche Vereine zu Neuerungen im Vereinsablauf.
Datenschutzbeauftragte müssen bestellt und Vereinsverzeichnisse geführt werden.
Um den Donau-Rieser Vereinen hier unter die Arme zu greifen, hat unser tatkräftiger Projektpartner und engagierter Münchner Rechtsanwalt Richard S. Didyk, Spezialist in Sachen Vereinsrecht, wichtige Fragen zum Datenschutz zusammengefasst und Muster bereitgestellt.
Das Skript finden Sie HIER.
Die Mustervorlagen sind:
- Muster 1 Datenschutz-Richtlinie
- Muster 2 Bestellung DSB
- Muster 3 Datenschutzverpflichtung Ehrenamt
- Muster 4 Datenschutzverpflichtung Hauptamt
- Muster 5 Einwilligung Fotos
- Muster 6 Einwilligung Kinder Fotos
- Muster 7 Auftragsverarbeitung
- Muster 8 Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten Matrix blanko
- Muster 8a Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten Matrix blanko
- Muster 9 Klausel Aufnahmeformular
- Muster 10 Datenschutzerklärung Mitglieder
- Muster 11 Klausel Arbeitsvertrag
- Muster 12 Datenschutzerklärung Beschäftigte
- Muster 13 Widerspruchrecht 21 VO
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht.
Zusätzlich finden sich dort hilfreiche und oft gestellte Fragen bereits ausführlich beantwortet.
2018 fand eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Datenschutz im Verein statt. Die Unterlagen hierzu finden Sie Hier.