Badewasserqualität im Landkreis

Zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten gehört nach wie vor das Baden und Schwimmen in natürlichen Gewässern. Dieses ist in Deutschland vielerorts möglich. Wer sich im Vorfeld über den Gewässerzustand informiert, vermeidet gesundheitliche Risiken.

Informationen zu den drei EU-Badegewässern im Landkreis Donau-Ries finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten:

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Eine anlassbezogene Beprobung der Badegewässer im Landkreis Donau-Ries vom 10. Juni 2024 anlässlich des Hochwasserereignisses erbrachte die folgenden Ergebnisse.

Einordnung des Gesundheitsamtes: Aufgrund des Hochwasserereignisses zeigen sich deutliche Einträge und daraus folgende Verunreinigungen, die sich teilweise auch in den Messergebnissen widerspiegeln. Dennoch befinden sich sämtliche Werte unterhalb der Beanstandungsgrenzen.
Baden ist damit in den beprobten Gewässern möglich, insbesondere immungeschwächte Personen sollten aber weiterhin Vorsicht walten lassen.

 

Gewässer Probeentnahme Wassertemperatur Echerichia coli i. Enterokokken Bewertung
Hamlar 10.06.2024 21,7 °C 87/100 ml 87/100 ml ohne Beanstandung
Mertingen 10.06.2024 22,0 °C <10/100 ml <10/100 ml ohne Beanstandung
Münster 10.06.2024 21,4 °C 21/100 ml 21/100 ml ohne Beanstandung
Oberndorf Nord 10.06.2024 20,9 °C <10/100 ml 43/100 ml ohne Beanstandung
Wörnitzflußbad Oettingen 10.06.2024 21,6 °C 158/100 ml 65/100 ml ohne Beanstandung
Rain Merz-Baggersee 10.06.2024 20,6 °C <10/100 ml <10/100 ml ohne Beanstandung

Auffällige Ereignisse in der Badesaison

Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht,
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.

Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist. Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.

 

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